Anfrage von Britta Müller zum Radweg Wullwinkel – Biesenthal beim Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Ministerin Kathrin Schneider
Radweg Wullwinkel – Fahrrad-Sternfahrt des ADFC am 11. Juni 2017
Sehr geehrte Frau Ministerin Schneider,
das fehlende Stück Radweg an der L 200 bei Wullwinkel – zwischen Biesenthal und Bernau – beschäftigt die Bürgerinnen und Bürger im Barnim weiterhin. Die Lokale Agenda 21 Biesenthal ruft am 11. Juni 2017 erneut zu einer Fahrraddemo auf. Im Rahmen der Fahrrad-Sternfahrt des ADFC werden die Teilnehmer auf den fehlenden Lückenschluss aufmerksam machen. Da ich an der Sternfahrt teilnehmen werde, werden die Teilnehmer sicher nach dem aktuellen Stand der Planungen fragen.
Auf meine mündliche Anfrage im März-Plenum des Landtages nach den Gründen für die Verzögerung beim Radweg, antworteten Sie, dass es u.a. eine Nachkartierung zum Artenschutz (in diesem Fall eine Zauneidechse) gab und dass es seit November 2016 das Schreiben eines privaten Einwenders gebe, das zu weiteren Schwierigkeiten führen könnte. Der Landesbetrieb bemühe sich aber um eine außergerichtliche Klärung.
Ich würde mich freuen, wenn es inzwischen zu einer Annäherung gekommen wäre, damit mit dem Bau des Radweges doch noch in absehbarer Zeit begonnen werden kann. Bitte informieren Sie mich doch über den Stand der Gespräche und auch über die Entwicklung für die Planung des Radweges, damit ich den Bürgerinnen und Bürgern am 11. Juni aktuelle Informationen geben kann.
Vielen Dank!
Mit freundliche Grüßen
Britta Müller
um die Bürgerinnen und Bürger bei der Sternfahrt über den aktuellen Stand des Verfahrens informieren zu können, hatte ich im Vorfeld noch einmal den aktuellen Stand im Ministerium angefragt.
Folgende Aussagen habe ich dazu gestern per email aus dem Ministerium erhalten:
- Die Bestätigung der Fläche (Ersatzhabitat zum Artenschutz Zauneidechsen) soll im Juni 2017 durch das Landesamt für Umwelt getroffen werden
- Der Planfeststellungsbehörde liegen ansonsten alle notwendigen Unterlagen (auch bezüglich Wasserrahmenrichtlinie) vor, sodass nach derzeitigen Kenntnisstand der Planfeststellungsbeschluss Mitte dieses Jahres vorliegen soll
- Der Baubeginn ist gem. Ablaufplan in Anhängigkeit der Baurechtserlangung für das Jahr 2018 vorgesehen
Ergänzt wurde der Hinweis auf Risiken, die diesen Ablaufplan bzw. Baubeginn verzögern könnten:
- Vandalismus auf dem Ersatzhabitat für die Zauneidechsen (das kann eine Anerkennung der Fläche durch das Landesumweltamt behindern und den Planfeststellungsbeschluss verzögern)
- Die Ankündigung eines Bürgers, voraussichtlich gegen den Beschluss zu klagen (auch dies kann nach Planfeststellungsbeschluss den Bau verzögern)
ergänzend zu untenstehender Information erreichte mich am späten Freitag Nachmittag noch die Information aus dem Ministerium, dass das Landesamt für Umwelt das Ersatzhabitat bestätigt hat, so dass die Zauneidechsen nunmehr aus dem Baufeld abgefangen werden können. Damit sind nach den nun vorliegenden Informationen die Voraussetzungen für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses – wie unten angekündigt bis Mitte des Jahres – gegeben.
Ob von den privaten Einwendern, die sich im Rahmen des Planverfahrens geäußert haben und die ihre Einwendungen aufrechthalten, rechtlich gegen den noch zu erlassenden Planfeststellungsbeschluss vorgegangen werden wird, lässt sich derzeit nicht einschätzen.
Am kommenden Sonntag wird im Rahmen der ADFC Sternfahrt um 9.00 Uhr am Amtshaus in der Plottkeallee, noch einmal auf den dringenden Ausbau des Radweges aufmerksam machen.