Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seiner aktuellen Entscheidung vom 19.02.2019 (9 AZR 541/15) eine Vorgabe des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Verfall von Urlaubsansprüchen umgesetzt. Rechtsanwältin Katrin Hellmund von der Kanzlei Schmidt erklärt, was es damit auf sich hat.
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