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Presseerklärung von Bürgermeister André Stahl

Foto: Die Linke

Foto: Die Linke

zur Genehmigung des WAV-Wirtschaftsplans 2016

„Ich bin froh, dass sich im Land herumgesprochen hat, dass die Wasser- und Abwasserverbände nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von November 2015 in die Lage versetzt werden müssen, die Altanschließerbeiträge zeitnah zurückzuerstatten.
Die jetzt erteilte kommunalrechtliche Genehmigung für den Anfang April vorgelegten Wirtschaftsplan 2016 des Wasser- und Abwasserverbandes ‚Panke/Finow‘ ist die Grundlage für die Rückzahlung in unserem Verbandsgebiet. Der Wirtschaftsplan des WAV sieht dafür eine Kreditaufnahme vor.

Das Gebot der Stunde ist die möglichst zügige Rückabwicklung der rund 16.000 unzulässigen Altanschließerbescheide inklusive Nachveranlagung.

Im Übrigen wird damit dem Beschluss der Bernauer Stadtverordnetenversammlung Rechnung getragen, die mich beauftragt hatte, die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes auf den WAV ‚Panke/Finow‘ überprüfen zu lassen und die Rückzahlung zu ermöglichen.

Ich denke, dass damit insgesamt die Voraussetzungen für eine weitere Befriedung in der Stadt geschaffen sind und das Thema Altanschließer bald der Vergangenheit angehören wird.“

Wir danken der Pressestelle Bernau für diese Info

Kommunalaufsicht will Beschluss zum Bürgerbegehren beanstanden          

 

Für den 14. Dezember ist in Bernau ein Bürgerentscheid angesetzt. Zur Abstimmung steht die Frage: Sind Sie dafür, dass die Stadt Bernau ihren Vertretern in der Verbandsversammlung des WAV „Panke/Finow“ die Weisung erteilt, in der Verbandsversammlung die Umstellung auf ein reines Gebührenfinanzierungsmodell für die Wasserver- und Abwasserentsorgung zu beantragen?

Alle Informationen dazu sind im gerade erschienenen Amtsblatt der Stadt Bernau und unter www.bernau.de > Bürgerportal > Rathaus > Wahlen/Abstimmungen veröffentlicht.

Inzwischen teilte die Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim mit, dass sie beabsichtigt, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu beanstanden. Nach Auffassung der Behörde ist der Beschluss rechtswidrig. Das Bürgerbegehren sei nicht zulässig. Der Stadt Bernau wird Gelegenheit gegeben, bis spätestens 2. Dezember dazu Stellung zu nehmen. Die Verwaltung wird die Stellungnahme fristgemäß abgeben.

Solange der Beschluss nicht beanstandet wurde, laufen alle Vorbereitungen für den Bürgerentscheid. Das heißt unter anderem: Ab Montag ist im Rathaus die Abstimmung per Brief möglich.

 

wir danken der Pressestelle der Stadt Bernau