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Hauptverwaltungsbeamter und Vereinsvorsitzender kann unbequemen Beitrag in einem Internetblog über wahre Tatsachen nicht untersagen lassen

Beschluss des Brandenburgischen OLG vom 04.12.2020 – Aktenzeichen 1 U 47/20 (11 O 108/20 LG Frankfurt (Oder))

Hier der Link der damaligen Veröffentlichung: https://barnim-plus.de/strafanzeige-gegen-volkssolidaritaetsvorstaende-maechtig-die-linke-nedlin-und-huhn-wegen-schwerer-untreue

Der Verfügungskläger, ein Hauptverwaltungsbeamter, hat am 27.5.2020 den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, durch die dem Verfügungsbeklagten, einem Betreiber des Internetblogs „barnim-plus“, die Behauptung und Verbreitung weiter Teile eines Beitrags unter dem Titel „Strafanzeige gegen Volkssolidaritätsvorstände Mächtig (Die Linke), Nedlin und Huhn wegen schwerer Untreue“ untersagt werden sollte.

Das Brandenburgische OLG hat nun in seinem Hinweisbeschluss vom 04.12.2020 festgestellt: „Die zulässige Berufung des Verfügungsklägers wird keinen Erfolg haben können. Das Landgericht hat – jedenfalls im Ergebnis – zu Recht den Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung in Ermangelung des Bestehens eines Verfügungsanspruchs aus §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB abgelehnt. Denn es handelt sich bei den verfahrensgegenständlichen Inhalten der Veröffentlichung vom 8.5.2020 um Tatsachenbehauptungen und – vereinzelte – wertende Äußerungen, die nach der im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Verfügung gebotenen summarischen Prüfung (Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., Rn. 3 vor § 916) das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs des Verfügungsklägers nicht erkennen lassen.“… „Die Überschrift „Strafanzeige gegen Volkssolidaritätsvorstände (…)“ und die Unterüberschrift „Strafanzeige gegen Volkssolidaritätsvorstände“ bezeichnen wahre Tatsachen.“

Im Folgenden:
… „Es stellt gleichfalls eine wahre Tatsache dar, dass allein der Verfügungskläger für den Verein im Januar 2020 einen Geschäftsführeranstellungsvertrag zwischen dem Verein und Frau ________ unterzeichnet und es sich bei Frau ________ um eine gelernte Krankenpflegerin mit Bachelorabschluss im Gesundheits- und Pflegemanagement handelt, die durch den Vertragsschluss die Verantwortung für rund 100 Mitarbeiter im Jugendhilfe- und Behindertenbereich erlangt hat. Auch dieser Sachverhalt steht zwischen den Parteien des Rechtsstreits als zutreffend außer Streit. Gleichfalls unstreitig ist, dass nach der Satzung des Vereins für Vertragsschlüsse die Vertragsunterzeichnung durch – grundsätzlich – zwei Vorstandsmitglieder erforderlich ist. Damit enthält die diesbezügliche Passage der Veröffentlichung ebenfalls ausschließlich wahre Tatsachen, für die ein Unterlassungsanspruch des Verfügungsklägers gegen den Verfügungsbeklagten nicht in Betracht kommt.

Ebenso trifft es in tatsächlicher Hinsicht zu, dass das im Geschäftsführeranstellungsvertrag vereinbarte Entgelt ein Entgelt der Entgeltgruppe 14, Stufe 3, TVöD übersteigt und lediglich das tarifliche Entgelt von den Landkreisen _____ und ______ als angemessenes Geschäftsführerentgelt bezeichnet worden ist. Der Verfügungskläger selbst hat dazu das Schreiben des Landkreises _____ vom 20.4.2020 (Bl. 293 d. A.) vorgelegt, in dem ausdrücklich ausgeführt wird, dass eine an dieser Entgeltgruppe orientierte Vergütung als ortsüblich und angemessen angesehen werde. Nach der vom Verfügungsbeklagten vorgelegten E-Mail des Landkreises ________ vom 1.4.2020 (Bl. 531 d. A.), deren Existenz und Zugang der Verfügungskläger nicht in Abrede stellt, ist Gleiches auch von dort mitgeteilt worden. Soweit die diesbezügliche Passage der Veröffentlichung durch das Wort „problematisch“ mit einem wertenden Element eingeleitet wird, gibt dieses der Sachdarstellung nicht das Gepräge und ändert damit nichts daran, dass es sich um eine Darstellung wahrer Tatsachen handelt; ungeachtet dessen handelt es sich dabei um eine sehr zurückhaltende Bewertung, die die Grenze zu einer Schmähkritik oder Formalbeleidigung bei weitem nicht erreicht und die in Abwägung mit den Belangen des Verfügungsklägers, der hier allein in dem Bereich seiner Sozialsphäre betroffen ist, dem Verfügungsbeklagten nicht untersagt werden kann.

In gleicher Weise stellt es eine wahre Tatsache dar, dass nach § 3 Abs. 5 der Satzung des Vereins eine Zahlung unverhältnismäßig hoher Vergütungen an für den Verein tätige Personen untersagt ist. Dieser Text der Veröffentlichung gibt die genannte Satzungsbestimmung (Bl. 32 d. A.) zutreffend wieder. Dass ein Verstoß dagegen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden kann, entspricht der Rechtslage zu § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO (vgl. Hübschmann/Hepp/Spitaler/Musil, AO, Stand Oktober 2020, § 55, Rn. 213; Winheller/Geibel/Jachmann-Michel/Eifert, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, Anh. § 51 AO, Rn. 229), weshalb diese Darstellung auch ungeachtet der Frage, ob es sich um eine – dann wahre – (Rechts-) Tatsache oder um eine Meinungsäußerung handelt, nicht untersagt werden kann.

Zu der darauf folgenden Darstellung, dass die unangemessene Vergütung zu einem Schaden des Vereins in Höhe von mindestens 25.000 € jährlich führe, erschließt sich aus dem Zusammenhang der Veröffentlichung, dass damit die von den Landkreisen ______ und ______ vertretene Unangemessenheit der Geschäftsführervergütung gemeint ist. Dass eine Nichtübernahme von Kosten durch die Landkreise dazu führen würde, dass der Verein jährlich Kosten in Höhe von mindestens 25.000 € zu tragen hätte, stellt der Verfügungskläger nicht in Abrede; die diesbezügliche Berechnung im Schriftsatz des Verfügungsbeklagten vom 4.6.2020 (Bl. 513 d. A.) bestreitet er nicht. Damit liegt auch hier die Darstellung einer wahren Tatsache vor, die von der Meinungsfreiheit des Verfügungsbeklagten gedeckt ist.“… „Zu der hinzugefügten Bemerkung, dass dem Verfügungskläger eine besondere Nähe zu der angestellten Geschäftsführerin nachgesagt werde, ist dem Verfügungskläger darin beizutreten, dass offensichtlich ein bloßes Gerücht weitergegeben wird. Allerdings kann der Verfügungsbeklagte sich diesbezüglich auf das Bestehen eines öffentlichen Interesses (vgl. BGH NJW-RR 1988, 733, 734) berufen, da es im Hinblick auf die Tätigkeit des Verfügungsklägers als Vorstand des __________ e. V. von berechtigtem öffentlichen Interesse ist, ob die Person, mit der er einen Geschäftsführeranstellungsvertrag für den Verein geschlossen hat, in einem Verhältnis der persönlichen Nähe zu ihm steht. Auch insoweit kann mithin ein Unterlassungsanspruch des Verfügungsklägers nicht bejaht werden. Es ist ebenfalls tatsächlich zutreffend, dass die früheren Vorstandsmitglieder H und S den Anstellungsvertrag mit der Geschäftsführerin _______ unter Hinweis auf ein satzungswidriges Zustandekommen mit Schreiben vom 6.4.2020 gekündigt und der am 29.4.2020 neu gewählte Vorstand in Kenntnis der erwähnten Äußerungen der Landkreise _______ und ______ die Kündigung rückgängig gemacht und das Geschäftsführeranstellungsverhältnis fortgeführt haben. Es steht zwischen den Parteien außer Streit, dass dies so geschehen ist, weshalb die Veröffentlichung auch hier wahre Tatsachen zum Gegenstand hat, deren Unterlassung nicht verlangt werden kann.
Das gilt auch für die Darstellung, dass Mitarbeiter des Vereins im April in einem Brief an den Vorstand auf Geschäftsführungsfehler und fragwürdige Vertragsanbahnungen mit der F____ GmbH hingewiesen hätten. Der Verfügungskläger selbst hat das Schreiben von Vereinsmitarbeitern vom 8.4.2020 (Bl. 322 d. A.) vorgelegt, in dem solche Vorwürfe erhoben und die Vertragsanbahnung mit „der Firma F______“ angesprochen werden (Bl. 327 d. A.). Auch hier werden mithin wahre Tatsachen dargestellt, weshalb auch dieser Inhalt der Veröffentlichung nicht zu einem Unterlassungsanspruch gegen den Verfügungsbeklagten führen kann. Soweit einleitend mit den Worten: „Dabei beeindruckte sie auch nicht, dass (…)“ eine wertende Formulierung verwandt worden ist, gibt diese der Darstellung nicht das Gepräge und ändert damit nichts daran, dass es sich um eine Tatsachendarstellung handelt, die nach ihrem – gegebenen – Wahrheitsgehalt zu bemessen ist.
Für den Folgesatz, dass die Geschäftsführerin _______ im März 2020 einen Arbeitsvertrag für den Verein mit der Schwiegertochter des Vorstandsmitglieds M_____ geschlossen habe, erschließt sich aus dem Vorbringen des Verfügungsklägers nicht, dass dies so nicht geschehen sein mag, weshalb insoweit auch ohne einen substantiierten Sachvortrag des Verfügungsbeklagten davon auszugehen ist, dass auch hier eine zutreffende Wiedergabe des Tatsachenstoffs vorliegt.

Die abschließend – wiederholte – Bemerkung, dass die Staatsanwaltschaft eine Strafbarkeit der Vorstände prüfe, führt aus den bereits genannten Gründen ebenfalls nicht zu einem Unterlassungsanspruch.

Nach alledem wird die Berufung des Verfügungsklägers in Ermangelung des Bestehens eines Verfügungsanspruchs zurückzuweisen sein, weshalb der Senat zur Vermeidung weiterer Kosten deren Zurücknahme zu erwägen gibt.

Die Schließung der Kindertagesbetreuungsangebote im gesamten Bundesgebiet hat auch Auswirkungen auf das Leben vieler Barnimer Familien. Diese sind vielerorts auf eine private Betreuung angewiesen, oder sie verzichten auf ihr Arbeitsentgelt. Seit Mittwoch ist laut Allgemeinverfügung nun auch die Betreuung von Kindern bei einer Tagesmutter untersagt. „Der Kreisverwaltung ist bewusst, dass dadurch zum Teil starke existenzielle Einschränkungen bei den Eltern auftreten können“, sagt Barnims Sozialdezernentin Yvonne Dankert. Zudem sei noch nicht absehbar, wann die Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote wieder erfolgen könne. „Nach heutigem Kenntnisstand kann die Dauer der Schließung auch nach dem 19. April 2020 weiter Bestand haben“, so die Dezernentin weiter. 

Nach Aussage des Brandenburgischen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wird derzeit an einer landesweiten Regelung zum Erlass der Kitabeiträge gearbeitet. Bis zur rechtlichen Klärung, ob das Land für die Kommunen und Eltern eine finanzielle Entlastung schaffen kann, wird der Landkreis Barnim die Elternbeiträge für Kinder in Tagespflege im Landkreis sowie für die Kinderbetreuung im Land Berlin für die Dauer der angeordneten Schließzeit vorläufig aussetzen. Dazu wird die Fälligkeit der Kostenbeiträge für die Monate April und Mai 2020 auf den 15. Mai 2020 für beide Monate festgelegt. Bis dahin soll es eine landeseinheitliche Regelung geben. 

Die Festlegung betrifft die Beitragspflicht für alle zu diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Betreuungsverträge, auch für die Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Eltern aus systemkritischen Berufsgruppen, die ein Kind bei einer Tagesmutter haben, können nun einen Antrag auf Notbetreuung über eine Kita oder direkt beim Jugendamt stellen. 

Bislang wurden im Landkreis 1.409 Anträge auf Notbetreuung bewilligt. Insgesamt 350 Anträge mussten abgelehnt werden.

Die Kreisverwaltung mit Hauptsitz in Eberswalde ist für eine Vielzahl von Aufgaben zuständig. Dazu zählen unter anderem Bauaufsicht, Kommunalaufsicht, Schulverwaltung, Jugendamt, Grundsicherung, Bodenschutz, Gesundheitsamt, Strukturentwicklung und Katasteramt. 

Darüber hinaus hat sich der Landkreis zahlreiche freiwillige Aufgaben gegeben. So werden seit Jahren die Nachhaltigkeitsstrategie „Die Zukunft ist erneuer:bar“ und die Bildungsinitiative Barnim verfolgt.
Quelle: Landkreis Barnim, Foto: pixabay.com

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Bau der Ladestraße in Bernau hat begonnen

Botschafter für Bernau - Barnim-plus

Mit der neuen Woche hat auch der Bau der Ladestraße begonnen – aufgrund der aktuellen Situation ohne große Öffentlichkeit. Das für Bernau sehr wichtige Verbindungsstück zwischen der Weißenseer Straße und der Börnicker Chaussee soll künftig den Verkehr im Innenstadtbereich, vor allem in der Breitscheidstraße, reduzieren.

BU: Planmäßig haben heute die Bauarbeiten für die Ladestraße begonnen. (Foto: Pressestelle/au)

Die von der Stadtverordnetenversammlung im Mai 2019 als Entlastungsstrecke beschlossene Ladestraße wird parallel zur Bahnstrecke auf der Trasse der alten Güterbahnhofstraße gebaut. Ab dem Bereich der Eisenbahnüberführung zwischen Bahnhofsvorplatz und Bahnhofspassage entfernt sich der geplante Straßenverlauf von der Eisenbahntrasse und quert den Platz vor der Bahnhofspassage. Die Ladestraße wird dann in einem äußeren Bogen um das Einkaufszentrum herumgeführt bis zum Kreisel an der Börnicker Chaussee, in welchen sie einmündet. Die Fläche zwischen neuer Ladestraße, Bahnhofspassage und Eisenbahntrasse wird aufgeteilt in einen Bereich mit Buswarteplätzen sowie einer öffentlichen Grünfläche. Etwa im Mittelteil der Ladestraße werden rund 100 PKW-Parkplätze in Bahnhofsnähe eingerichtet.
In den vergangenen Monaten wurden bereits Bäume gefällt, diverse Abriss- und Aufräummaßnahmen sowie Abfälle sortiert und untersucht. Diese Altlasten werden nun im großen Stil beseitigt, Kabel und Leitungen verlegt und teilweise Boden ausgetauscht. Zudem wird die Böschung auf rund 100 Metern mit einer Stützwand gesichert, ehe das Bett und die verschiedenen Schichten der Straße nach und nach hergestellt werden. Für den reinen Straßenbau ohne Begleitmaßnahmen betragen die Kosten voraussichtlich 3,3 Millionen Euro. Ziel ist es, die gut einen Kilometer lange Strecke bis zum Brandenburgtag im September 2021 fertigzustellen.

Quelle/Foto: Stadt Bernau

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Der Landkreis Barnim fördert die weitere Professionalisierung der Arbeit von Tourist-Informationen. Mit Unterstützung kreislicher Mittel ist vorgesehen, deren Betreiber in die Lage zu versetzen, die vorgegebenen Qualitätsstandards der i-Marke des Deutschen Tourismusverbandes zu sichern beziehungsweise zu erreichen. Aber auch die Nachhaltigkeit der Arbeitsqualität soll so gewährleisten werden. Insgesamt stehen für diese Aufgabe in diesem Jahr im Haushalt des Landkreises Barnim wieder 80.000 Euro zur Verfügung. 

Foto: Torsten Stapel

Gefördert werden Ämter und Gemeinden sowie eingetragene Vereine, die für die Betreibung von Tourist-Informationen zuständig sind. Ein dafür notwendiger formgebundener Antrag, der dazugehörige Finanzplan und ein Konzept zur Entwicklung und Umsetzung von nachhaltigen Tourismusangeboten sind beim Amt für nachhaltige Entwicklung, Bau, Kataster und Vermessung des Landkreises Barnim bis zum 13. Februar 2020 einzureichen. Die Höhe des maximalen Zuschusses liegt bei 10.000 Euro. Die Auswahl der zu fördernden Tourist-Informationen erfolgt maßgeblich anhand der eingereichten Konzepte. 

Nähere Informationen sind der Förderrichtlinie auf www.barnim.de.

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Station im Bernauer Rathaus machten am Dienstag die Sternsinger der Katholischen Kirchengemeinde Herz Jesu. Verkleidet als die heiligen drei Könige aus dem Morgenland sammeln Anna, Anton, Felix, Loretta, Mara, Patrizia und Richard Geld für Kinder im Libanon.

Die Bernauer Sternsinger zusammen mit Pfarrer Visca (l.) bei Bürgermeister André Stahl Foto: Pressestelle Stadt Bernau bei Berlin/cf

„Liebe ist der Schlüssel zu einer friedlichen Welt. Friede beginnt, wie es Mutter Theresa sagt, mit einem Lächeln. Mit Empathie und Freundlichkeit. Frieden bedeutet Schutz und Geborgenheit. Fehlen einem Kind Schutz und Geborgenheit, fehlen ihm auch die Voraussetzungen, um gut aufwachsen zu können“, so die Sternsinger.

Nachdem sie ein gesegnetes neues Jahr gewünscht und Bürgermeister André Stahl um eine Spende für die Kinder gebeten hatten, brachten sie die traditionelle Segensbitte C + M + B über der Rathaus-Tür an – eine Abkürzung für den lateinischen Satz: christus mansionem benedicat. Übersetzt bedeutet das: „Christus segne dieses Haus“.

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Der Sommer lockt an den Werbellinsee. Ein Urlaubs- und Ferienparadies für groß und klein.

Im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin gelegen lädt der Werbellinsee ein, die Freizeit zu verbringen. Entstanden in der Weichsel-Eiszeit weist er selbst heute noch mit 55 Metern eine beachtliche Tiefe auf. Mit einer Länge von ca. 9,5 km und einer Breite von ca. 1,5 km ist er unter Wassersportlern sehr beliebt. Der Werbellinsee ist über den Werbellinkanal mit dem regionalen Wasserwegenetz verbunden.

Foto: Barnim-Plus

Für Badefreunde gibt es viele Badestellen rund um den See. Eine der bekanntesten befindet sich in Altenhof, einem Ortsteil der Gemeinde Schorfheide. Hier bietet die Gemeinde eine große Badewiese an einem herrlichen Badestrand gelegen an. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt, ein kleiner Imbisss befindet sich am Rand der Badewiese.

Von der Badewiese führt ein Uferweg Fußgänger und auch Radfahrer in Richtung der EJB Werbellinsee (entstanden aus der ehemaligen Pionierrepublik Wilhelm Pieck) und weiter am See entlang in Richtung Joachimsthal. Kurz vor der EJB befindet sich ein Bootshaus, in dem man sich verschiedene Boote ausleihen kann.

Foto: Buhl-Perko

In die andere Richtung führt der Uferweg entlang der Uferpromenade von Altenhof. Neben einem kleinen Strand liegt die Marina Altenhof. Hier stehen für Wassersportler Dauerliegeplätze und auch Gastliegeplätze bereit. Es folgt der Boot- und Fahrradverleih „Am Breten“. Ein Boot ausleihen und den Werbellinsee genießen, herrlich ruhig und entspannend. Wer sich lieber über das Wasser schippern lassen will, der folgt dem Uferweg noch ein paar Meter bis zur Schiffsanlegestelle der Firma Wiedenhöft. Wer will, kann eine Rundtour um den Werbellinsee mitmachen. Aber auch zwei kleine Teil-Touren werden angeboten.

Anreise

Umweltfreundlich gelangt man mit den öffentlichen Verkehrsmitteln an den Werbellinsee nach Altenhof. Ab dem Bahnhof Eberswalde Montag bis Freitag mit der Buslinie 915. In Altenhof kann man an mehreren Haltestellen aussteigen und mit einem kurzen Fußweg das Seeufer erreichen.Am Samstag und Sonntag fährt der Werbellinseebus 917 „Rund um den Werbellinsee“. Im Sommer verkehrt dieser Bus mit einem Fahradanhänger. So besteht die Möglichkeit, mit dem eigenen Fahrrad die besondere Landschaft rund um den Werbellinsee zu erkunden.

Weihnachtsmarkt in Altenhof am Werbellinsee - Lutz Weigelt für Barnim-plus.de
Foto:Barnim-Plus

Natürlich ist auch eine Anreise mit dem Auto möglich. Ab der Autobahn A11 Abfahrt Werbellin Richtung Altenhof fahren. Kurz nach dem Ortseingang gibt es auf der rechten Seite einen Parkplatz. Über ein Parkleitsystem sind auch weitere, kostenlose Parkplätze im Ort ausgewiesen. Bitte beachten Sie im Interesse der Anwohner und Gäste die ausgewiesenen Parkverbotszonen. Besonders am Wochenende sind viele Falschparker zu registrieren. Für diese endet dann der erholsame Ausflug im Stress, wenn man bei der Rückkehr an das Auto einen Strafzettel vorfindet.

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Wir danken unsem Gastkorrespondent Jörg-Michael Buhl-Perko

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Schweres leicht gemacht Zwei Lastenräder für die Bernauer


Gemeinsam mit der Stadt Bernau konnte die Kreiswerke Barnim GmbH (KWB) am Dienstag, 13. August den ersten BARshare-Lastenradstandort in Betrieb nehmen. Sicher abgestellt im Fahrradparkhaus am Bernauer Bahnhof stehen die beiden Long Johns, so der Modellname, in der ersten Etage bereit für die nächste Einkaufstour oder den Familienausflug.


Kathrin Klee, Leiterin Gebäudemanagement der Stadt Bernau freut sich über dieses zusätzliche Mobilitätsangebot am Bernauer Bahnhof. Es sei eine Bereicherung im Rahmen alternativer Fortbewegungsmöglichkeiten im Stadtgebiet.


Ausgestattet mit einer geräumigen Transportbox, finden bis zu zwei Kinder auf der eingebauten Sitzbank Platz. Die Sitzbank kann bei Bedarf abgeklappt werden und so passt auch der nächste Wochenendeinkauf bequem auf das Rad. „Bei 80 kg sollte man jedoch Schluss machen“, schränkt Saskia Schartow, Projektleiterin BARshare, ein. Das sei das zulässige Zuladungsgewicht und immerhin muss die „Fuhre“ mit reiner Muskelkraft fortbewegt werden.

Buchbar sind die beiden Räder über die kostenlose BARshare-App und über diese kann auch das elektronische Schloss entriegelt werden. Die Nutzer der Long Johns zahlen pro Stunde
2,00 EUR, für 12,00 EUR kann man ganze 24 Stunden lang Lasten durch die Stadt bewegen.


BARshare, ein Mobilitätsangebot der KWB, bietet seit dem 1. Juni dieses Jahres bereits 15 elektrisch betriebene Renault ZOEs an den Standorten Eberswalde, Britz und Biesenthal zur gemeinsamen Nutzung an. Sie werden nun durch die ersten Lastenräder erweitert. Es sind weitere Ausleihstationen, sowohl für PkWs also auch für Lastenräder, in Planung.


In Bernau, am Standort der Kreishausaußenstelle befindet sich aktuell eine BARshare-Station mit drei Fahrzeugen im Aufbau.


Weitere Informationen zu BARshare finden Sie unter: www.barshare.de

Quelle: Kreiswerke Barnim

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Am Samstag, dem 17. August lädt das Projekt Bernau.Pro.Klima alle Interessierten zur 1. Bernauer Klima-Fahrradtour „Fit machen für den Klimawandel“ ein. Die Radtour beginnt um 10 Uhr am Steintor und endet gegen 14 Uhr.

Der Klimawandel ist in vollem Gange. Extremwetter beeinträchtigen und gefährden die Menschen in Form von Hitzewellen, Dürreperioden oder Starkregen und Stürmen. Auch Bernau bleibt von diesen Veränderungen nicht unberührt. Das zeigte uns erst in der vergangenen Woche das Starkregenereignis, das die Innenstadt in Teilen unter Wasser setzte. Das Projekt Bernau.Pro.Klima, der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde, entwickelt in enger Kooperation mit der Stadt Bernau eine Klimaanpassungsstrategie, mit deren Hilfe sich Bernau für den Klimawandel wappnen möchte.

Daher ist das Ziel der Klima-Fahrradtour, die lokalen Auswirkungen des Klimawandels sichtbar zu machen. Es soll aufgezeigt werden, wie eine naturbasierte Anpassung an den Klimawandel in Bernau aussehen kann. An insgesamt acht Stationen werden die Themen „klimarobuste Stadt“, „klimarobustes Offenland“, „klimarobuster Wald“ und „klimarobuste Gewässer“ behandelt. Dabei stellen auch lokale Nachhaltigkeitsinitiativen sich und ihre Arbeit vor. Die Route führt vom Steintor über Bernau-Süd bis nach Börnicke und von dort aus über die Börnicker Chaussee wieder zurück in die Stadt. Die Gesamtstrecke beträgt etwa zehn Kilometer und ist für Jung und Alt geeignet. Die Teilnehmenden werden gebeten, an ausreichend Trinkwasser und Sonnenschutz zu denken.

Um eine Voranmeldung per E-Mail an klimaanpassung@bernau-bei-berlin.de wird gebeten. Weitere Informationen unter: Bernau.Pro.Klima, Maren Michaelsen, Tel: (03338) 365 212 oder (03334) 657 284 sowie im Internet unter www.natuerlich-barnim.de/bernau-pro-klima/

Quelle: Stadt Bernau

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Erinnerungsstätte für Sternenkinder


LIONS Club Wandlitz-Barnimer Land spendet für Ort der Erinnerung


Der LIONS Club Wandlitz-Barnimer Land spendete 1.000 Euro aus dem Erlös des 1. Wandlitzer Adventskalenders für den Garten der Sternenkinder, einen Ort der Erinnerung auf dem Friedhof Schönwalde.

Die Idee für die Erinnerungsstätte kam vom Verein „Herzenssache – Nähen für Sternchen und Frühchen e.V.“, der ehrenamtlich klitzekleine Kleidung und Ausstattung für Frühchen und Sternenkinder näht, strickt und häkelt. Deutschlandweit gehören rund 1.300 Mitglieder und Unterstützer diesem Verein an.


Sternenkinder sind Kinder, die vor, während oder nach der Geburt sterben. Ziel des Vereins Herzenssache war es, mit der Spende des LIONS Clubs Wandlitz den Hinterbliebenen einen Ort zum Gedenken und Trauern zu bieten. Von dem Geld finanzierte der Verein einen Baum der Stille sowie eine Bank zum Verweilen. So entstand ein liebevoll gestalteter Ort für Angehörige von Sternenkindern. Ebenfalls findet sich dort ein Gedenkstein mit persönlichen Erinnerungsblättern aus Bronze für die Sternenkinder.

Der Ort der Erinnerung ist für jeden zu den Öffnungszeiten des Friedhofs zugänglich. Wer auch ein personalisiertes Blatt für sein Sternenkind möchte, kann sich an info@herzenssache-nfsuf.de wenden.
Wer das Projekt und die Arbeit des LIONS-Clubs darüber hinaus unterstützen will, kann auch direkt spenden:
Spendenkonto:
Lions-Club Förderverein Wandlitz-Barnimer Land e.V.
Spendenkonto:
IBAN: DE22 1705 2000 3000 0267 37
BIC: WELADED1GZE
Institut: Sparkasse Barnim
Kontakt: LIONS-Club Wandlitz-Barnimer Land
Frau Carolina Lebedies
Telefon: 033397 / 60365
E-Mail: lionsclubwandlitz@web.de


Der Lions-Club Wandlitz- Barnimer Land ist Mitglied der weltweiten Vereinigung von Lions International, die 1917 in den USA gegründet wurde. Heute umfasst Lions Clubs International über 44.000 Clubs mit mehr als 1,4 Millionen Mitgliedern in 196 Ländern und Regionen der Welt. Der älteste deutsche Club wurde 1951 in Düsseldorf gegründet. Inzwischen gibt es über 1.300 Clubs mit rund 45.000 Mitgliedern allein in Deutschland. Alle Lions Mitglieder orientieren sich daran, der Gemeinschaft zu dienen, ohne daraus persönlichen materiellen Nutzen zu ziehen sowie Tatkraft und vorbildliche Haltung in allen beruflichen, öffentlichen und persönlichen Bereichen zu entwickeln und zu fördern. Die Schwerpunktthemen für das karitative Engagement sind unter anderem Jugendförderung, Bekämpfung von Drogen und Armut, Hilfe zur Selbsthilfe, Altenbetreuung Betreuung und Unterstützung für pflegende Familienangehörige.
Der Verein „Herzenssache – Nähen für Sternchen und Frühchen e.V.“ wurde 2015 von Dana Waschinsky-Wolff gegründet. Seitdem nähen, stricken, häkeln und basteln rund 1.300 Mitglieder und Unterstützer ehrenamtlich zu Hause und regelmäßig auf organisierten Nähtreffen in ganz Deutschland klitzekleine Kleidung und Ausstattung für Frühchen
und Sternenkinder. Die hergestellten Sachen werden deutschlandweit kostenfrei über Kliniken und Bestattungsinstitute an die Angehörigen verteilt.

Quelle: LIONS-Club Wandlitz-Barnimer Land
Pressemitteilung

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2 x in Bernau

1.500 Quadratmeter wurden im Wandlitzsee seit dem 22. März 2019 abgesucht

Die Barnimer Landtagsabgeordnete Britta Müller fragte am 15. Mai 2019 während der Landtagssitzung nach den Möglichkeiten einer beschleunigten Suche

Potsdam/Wandlitz. Hintergrund der Anfrage von Britta Müller ist der befürchtete Imageverlust für die Gemeinde als Freizeit- und Erholungsort. Auch die örtliche Wirtschaft leidet unter den erheblichen Einschränkungen.

Bis zum 14. März 2019 wurde vor der Badestelle der Jugendherberge im ersten Abschnitt eine Fläche von 2.400 Quadratmetern abgesucht. In diesem Gebiet hatte ein Badegast im August 2018 Weltkriegsmunition beim Schnorcheln gefunden. Insgesamt wurden dort 102 Hand- und Gewehrgranaten gefunden, 20 mussten Unterwasser in fünf Sprengungen unschädlich gemacht werden.

„Mit den dort gefunden Hand- und Gewehrgranaten sowie der Munition für Handfeuerwaffen kam auf 1,5 Quadratmeter ein gefährlicher Gegenstand aus dem 2. Weltkrieg.“, erläutert Britta Müller und fügt hinzu: „ Mehr als 10.000 Quadratmeter werden im zweiten Abschnitt abgesucht. Dies sind gut 62 Volleyballfelder mit je einer Größe von neun mal 18 Metern, die von zwei Tauchteams bestehend aus vier Personen abgesucht werden.“ Die eingesetzten Taucher benötigen eine spezielle Ausbildung und kommen aus anderen Regionen Deutschland.

Foto: Britta Müller

Für die Landesregierung antwortete Minister des Innern und für Kommunales, Karl-Heinz Schröter, und erläuterte die Herausforderungen der Suche.

Die Absuchung sei deshalb so aufwändig, da der Wandlitzsee als eine Verklappungsstelle für Kriegsmunition diente. Bisher wurden seit März 2019 mehr als 100 Granaten sowie über 1.000 Stück an Handwaffenmunition geborgen. Eine Beschleunigung der Maßnahme sei zwar im Interesse aller aber durch die Gegebenheiten der wenigen Spezialtaucher nicht beeinflussbar.

„Es ist erschreckend, dass uns die Auswirkungen des 2. Weltkrieges noch heute belasten und wir vor Ort die Folgen zu spüren bekommen. Die Einschränkungen für unsere Gemeinde Wandlitz bleiben weiterhin groß und sind mehr als ärgerlich. Andererseits bin ich froh, dass wir einen jahrzehntelang unbekannten Gefahrenbereich sicher machen bevor Menschen zu Schaden kommen. Jetzt heißt es Daumendrücken, dass die Arbeiten gut vorankommen, keiner der Kampfmittelräumer bei seiner Arbeit verunglückt und wir das Strandbad sowie das Restaurant schnellstmöglich in gewohnter Atmosphäre nutzen und genießen können.“, kommentiert die Landtagsabgeordnete Britta Müller das Ergebnis.

Quelle: Britta Müller

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