Wie die Märkische Oderzeitung (MOZ) bereits am 07.04.2020 berichtet hatte, wurde durch den Vorstandsvorsitzenden Nedlin im Januar 2020 ein Geschäftsführeranstellungsvertrag zwischen dem Volkssolidarität Barnim e.V. und der gelernten Krankenpflegerin mit Bachelorabschluss im Gesundheits- und Pflegemanagement, Frau Anika Sponner, abgeschlossen. Damit übernahm Frau Sponner die Verantwortung für ca. 100 Mitarbeiter im Jugendhilfe- und Behindertenbereich. Der Anstellungsvertag wurde trotz des Umstands, dass die Satzung des Vereins für Vertragsabschlüsse ausdrücklich zwei Unterschriften von Mitgliedern des BGB-Vorstandes erfordert, durch Nedlin allein unterzeichnet. Problematisch ist dies vor allem deshalb, weil das in diesem Anstellungsvertrag vereinbarte Entgelt (incl. 13. Monatsgehalt) um 34,3 % über dem liegt, was von den Landkreisen Spree-Neiße und Barnim im Rahmen der Kostensatzverhandlungen als angemessenes Geschäftsführerentgelt bezeichnet wird. Die Landkreise halten dabei ein Entgelt der Entgeltgruppe 14, Stufe 3 TVöD VKA in Höhe von durchschnittlich 5.242,75 € (5.025.89 + Jahressonderzahlung) in der Sozialwirtschaft noch für verhältnismäßig. Eine unverhältnismäßig hohe Vergütung von Personen ist gem. § 3 Abs. 5 der Vereinssatzung ausdrücklich verboten und gefährdet die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Durch die unangemessene Vergütung, deren Finanzierung über Kostensätze der Landkreis ablehnt, entsteht dem VS Barnim e.V. unter Hinzurechnung der Arbeitgeberkosten jährlich in Schaden von mindestens 25.000 €. Vor dem Hintergrund, dass Herrn Nedlin auch noch eine besondere Nähe zu der 35jährigen Geschäftsführerin nachgesagt wird, prüft nun die Staatsanwaltschaft, wieweit der Vorstandsvorsitzende seine Vermögensbetreuungspflichten zum Nachteil des Vereins grob verletzt hat.
Nachdem die damaligen BGB-Vorstandsmitglieder Elke Henning und Carsten Schmidt den Anstellungsvertrag mit der Geschäftsführerin unter ausdrücklichen Hinweis auf dessen satzungswidrigen Zustandekommen am 06.04.2020 kündigten, haben nun die in der Vorstandssitzung am 29.04.2020 neu gewählten BGB-Vorstände Margitta Mächtig, André Nedlin und Elke Huhn trotz Kenntnis des Zustandekommens des gekündigten Anstellungsvertrags und trotz der Stellungnahmen der Landkreise zur unangemessenen Entgelthöhe die Kündigung aufgehoben und das Anstellungsverhältnis fortgeführt. Dabei beeindruckte sie auch nicht, dass Mitarbeiter der Volkssolidarität im April in einem Brief an den Vorstand auf gravierende Geschäftsführungsfehler und fragwürdige Vertragsanbahnungen mit der Firma Forth Elektrotechnik GmbH hinwiesen hatten. Bereits im März 2020 ließ Frau Mächtig von der Geschäftsführerin Sponner den neuen Arbeitsvertrag ihrer Schwiegertochter bei der Volkssolidarität unterzeichnen. Auch diesbezüglich prüft die Staatsanwaltschaft nunmehr, inwieweit sich die Vorstände mit ihrem Verhalten strafbar bemacht haben.
Quelle der Redaktion bekannt
Bitte lasst das von der MOZ drucken damit auch der naivste Blödmann kapiert was Nedlin, Sponner & Co. der Volkssolidarität Barnim antun. Seit Einstellung von Sponner gehts mit der Volkssolidarität Barnim bergab und dem aktuellen Vorstand ist das egal. Leidtragenden sind die Mitarbeiter.
Sehr geehrte MOZ Redaktion,
bitte druckt diesen Artikel und zeigt, dass ihr nicht durch Macht und Politik gesteuert werdet. Gebt den Bürgern die Möglichkeit sich ein eigenes Bild zu machen. Nutzt die journalistische Freiheit und zeigt dass eine unabhängige Berichterstattung möglich ist. Eine einseitige Stellungnahme ist nicht fair.
Es ist kaum zu glauben, dass der Verein der Volkssolidarität insbesondere der Vorstand so arbeitet und dieses Spiel von allen mitgetragen wird. Es gibt Grenzen und die sind erreicht wenn loyale Mitarbeiter, die jahrelang gute Arbeit geleistet haben gehen müssen, weil Kompetenzen zurecht angezweifelt und Stellungen missbraucht werden sowie Bekanntschaften und persönliche Beziehungen über den Interessen des Vereins stehen.
Ich glaube an euch, enttäuscht die Bürger nicht. Bitte druckt diesen Artikel.
Moment mal! Ich kann mich an einen Artikel in der MOZ erinnern, in dem Rechtsanwalt Carsten Schmidt seines Amtes als ehrenamtlicher Geschäftsführer der gemeinnützige Service Gesellschaft VS Barnim mbH enthoben wurde, weil es Unstimmigkeiten in der internen Abrechnung gegeben hat. Was waren das für Abrechnungen? Wurden dort etwa Rechnungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit über die Rechtsanwaltskanzlei von Carsten Schmidt geschrieben? Welches Gehalt hatte denn die Vorgängerin von Frau Sponner? Wer hatte diesen Vertrag unterschrieben? Welche Kanzlei hat den Arbeitsvertrag von Frau Sponner ausgearbeitet? Viele Fragen…. aber die werden bestimmt beantwortet werden!
Und Bernd ist mit Frau Sponner befreundet….Naja
Hier muss einfach alles auf dem Tisch. Aber ich vermute, dass wieder geschickt alles vertuscht wird und die Beteiligten sich ordentlich die Taschen füllen. Bin auch dafür, dass der Artikel gedruckt wird !!!