Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in einer weiteren Entscheidung vom 18.09.2018 (9 AZR 162/18) mit bisher üblichen pauschalen Verfallsklauseln in Arbeitsverträgen befasst. Rechtsanwältin Katrin Hellmund von der Kanzlei Schmidt in Bernau erklärt die Zusammenhänge.
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