Barnimer Zulassungs- und Fahrzeugbehörde warnt vor Folgen
Alle Jahre lassen sich an Herrentag viele angetrunkene Männer dabei beobachten, wie sie auf ihren blumengeschmückten Fahrrädern durch die Lande radeln. „Was viele dabei unterschätzen, wer unter Alkoholeinfluss mit dem Fahrrad fährt, muss mit ernsthaften Konsequenzen rechnen“, warnt Marcel Kerlikofsky, Leiter der Barnimer Zulassungs- und Fahrzeugbehörde vor den weitreichenden Konsequenzen.
ab wann Straftat?
Trunkenheit im Verkehr und damit eine Straftat liegt bereits dann vor, wenn man mit dem Fahrrad fährt und eine Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr erreicht. Die Verurteilung erfolgt unabhängig davon, ob man eine Fahrerlaubnis besitzt oder nicht. In der Mehrzahl der Fälle verhängt der Richter eine Geldstrafe, weiterhin werden 2 Punkte in das Fahreignungsregister für 5 Jahre eingetragen. „Hat der Radfahrer sogar einen Unfall verursacht, so kann schon die 0,3- Promillegrenze ausschlaggebend sein“, so Kerlikofsky weiter.
Ab 1,6 Promille erhält der Betroffene die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU. Hierbei wird überprüft, ob zukünftig mit der Gefahr gerechnet werden muss, dass wieder ein Fahrrad oder auch ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt wird. Wird ein Gutachten mit negativer Prognose oder gar kein Gutachten vorgelegt, wird die Fahrerlaubnis entzogen und das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (Fahrrad, Mofa, Krankenfahrstuhl, Pferdefuhrwerk) verboten. Der Betroffene ist dann Fußgänger und auf die öffentlichen Verkehrsmittel oder die Hilfe seiner Mitmenschen angewiesen.
Quelle: pressestelle kvbarnim