Reinheitsgebot:
Im April 1516 wurde der Bayerische Landständetag unter Vorsitz von Herzog Wilhelm IV. in Ingolstadt zusammengerufen. Dieser billigte eine vom Herzog vorgelegte Vorschrift – die damals nur für Bayern galt. Diese besagte, dass zur Herstellung eines Bieres nur Gerste, Hopfen und Wasser verwendet werden dürfen. Das ist nun 500 Jahre her und deutsches Bier ist immer noch stark nachgefragt. An diese Tradition will die „ErsteBernauerBraugenossenschaft e.V.“ anknüpfen.
hier ein Auszug aus der Vorschrift:
……. Ganz besonders wollen wir, daß forthin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen. …….
Gegeben von Wilhelm IV.
Herzog in Bayern
am Georgitag zu Ingolstadt anno 1516
Auch heute noch, muss deutsches Bier in der Bundesrepublik Deutschland laut Gesetz ausschließlich aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser hergestellt werden. Somit ist das Reinheitsgebot von 1516 die älteste Lebensmittelgesetzgebung der Welt!
Auch die Braugenossen der „ErsteBernauerBraugenossenschaft e.V.“ werden sich an dieses Gebot halten. Das Bier wird in Bernau, mit Wasser aus Bernauer Hähnen, Gerste, Hopfen, Malz und Hefe gebraut werden. Das heisst, chemische Zusätze o.ä. sind ausgeschlossen.
Früher wurden alle möglichen Zusätze zum Bier verwendet, wie z.B. Wacholder, Schlehe, Wermut, Schafgarbe, Fichtenspäne, Kiefernwurzeln, vor allem aber auch Bilsenkraut.
All diese Zusätze werden im Bernauer Bier nicht zu finden sein – die Braugenossen werden ein einwandfreies Bier nach dem Reinheitsgebot brauen.
Wir freuen uns drauf –
Die Gründungsversammlung der ErsteBernauerBraugenossenschaft e.V. wird am 23. Mai 2016 stattfinden.
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