Geschäftsunabhängiger Wertgutschein für Bernau - Hussitentaler. Foto: BeSt. BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH

Gratis Hussitentaler für den nächsten Einkauf

Die erneute Verlängerung des Lockdowns stellt viele Gewerbetreibende vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Für die Lebendigkeit unserer (Innen-)Stadt ist es daher wichtig, in dieser Situation zu den lokalen Unternehmen zu halten und ihnen beizustehen. Aus diesem Grund werden lokale Einkäufe jetzt belohnt!

Bereits im Frühjahr des letzten Jahres richtete die BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH eine Unternehmensauflistung auf www.bernauer-innenstadt.de ein, die Öffnungszeiten, Kontaktdaten und Angebote der lokalen Unternehmen zusammenfasste, um die Gewerbetreibenden während des ersten Lockdowns zu unterstützen. Diese Auflistung wird ab dem 31. Januar auch in den regionalen Ausgaben des Märkischen Sonntags und Märkischen Markts veröffentlicht.

Geschäftsunabhängiger Wertgutschein für Bernau - Hussitentaler. Foto: BeSt. BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH
Geschäftsunabhängiger Wertgutschein für Bernau – Hussitentaler. Foto: BeSt. BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH

Alle Kund*innen, die nachweislich für mindestens 30 Euro bei einem der rund 60 aufgelisteten Unternehmen einkaufen, erhalten nun einen Hussitentaler im Wert von 10 Euro. Der Hussitentaler ist ein geschäftsunabhängiger Gutschein, der in über 25 Geschäften in Bernau einlösbar ist. Die Teilnahme ist denkbar einfach: eine Kopie oder Scan des Kassenbons mit einem Datum ab dem 31.1.2021 bei der BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH per E-Mail (kontakt@best-bernau.de) oder postalisch (Breitscheidstraße 45, 16321 Bernau bei Berlin) einreichen. Die ersten 150 Teilnehmenden erhalten einen Hussitentaler.

Weitere Informationen, die Auflistung der Unternehmen und die AGBs finden Sie unter www.bernauer-innenstadt.de. Diese durch die BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH durchgeführte Aktion wird von der Sparkasse Barnim, der Stadt

Bernau bei Berlin, den Stadtwerken Bernau und der WoBau Bernau unterstützt. Quelle: BeSt. BeSt Bernauer Stadtmarketing GmbH

Die Auflistung der teilnehmenden Unternehmen wird ab dem 31. Januar auch in den regionalen Ausgaben des Märkischen Sonntags und Märkischen Markts veröffentlicht. Diese Aktion wird durch die BeSt durchgeführt und von der Sparkasse Barnim, der Stadt Bernau bei Berlin, den Stadtwerke Bernau GmbH und der Wobau unterstützt.#bernaubeiberlin#wirsindbernau#hussitentalerAdler Apotheke • Angelikas Gardinenstudio • Antik Bernau • Apollo • Apotheke am SteintorAutofit Wotschke • Bernauer Wochenmarkt • Bernauer Braugenossenschaft • Blumeneck Brondke • Böttcher Fensterbau • Brillenstudio Reusner • Buchhandlung Schatzinsel BernauCafé Mühle • Café zum Hussiten • Eisenwerk • Elektro-Fritzke • EP:Werner • Fischer PC & Telekommunikation • Gastro Peckel (Bernauer Torwächter Bierspezialität) • Gourmet Kombinat (SMS BigFeeling Event- & Veranstaltungsagentur GmbH) • Grünbär- NaturkostHörakustik Marlis WeegeHörgeräte am SteintorAli Baba BernauJanine’s Imbiss Stube • Kim Sushi • Getränkequelle und Imbiss Neumann • Rissani Imbiss • Kfz-Sachverständigenbüro Tony Sauer • Lederwaren Radtkelux-AugenoptikMABIFOTO Ihr Fotograf für die besonderen AugenblickeMargT:consultingMauerblümchenMetzgerei Schneck GmbH • Michaela Jung, Selbständige Direktorin mit Mary Kay • Mittagstisch Bernau • Mode-Chic Scharnbeck • Mrs.Fox Bunte Stoffe&Kids • Orthodrom Karnowski • Orthopädieschuhtechnik Büch • Restaurant AthosHotel & Gasthof „Zum Zicken-Schulze“India1 RestaurantMyanchiGaststätte Schwarzer AdlerTaverne KretaPension & Restaurant „Hofgeflüster“Bernau Ristorante Casa VicinaSchlüti’s Keramik- & KreativladenSchwedler GmbHSeeger Gesundheit • Sicherheitstechnik Nitschke • Rolf Heinrich Signal Iduna • Silberträume in Holz und Stein • Steinbock Apotheke • Tino Knospe WebdesignZweirad-Profi-Bernau Fahrradgeschäft

Hauptverwaltungsbeamter und Vereinsvorsitzender kann unbequemen Beitrag in einem Internetblog über wahre Tatsachen nicht untersagen lassen

Beschluss des Brandenburgischen OLG vom 04.12.2020 – Aktenzeichen 1 U 47/20 (11 O 108/20 LG Frankfurt (Oder))

Hier der Link der damaligen Veröffentlichung: https://barnim-plus.de/strafanzeige-gegen-volkssolidaritaetsvorstaende-maechtig-die-linke-nedlin-und-huhn-wegen-schwerer-untreue

Der Verfügungskläger, ein Hauptverwaltungsbeamter, hat am 27.5.2020 den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, durch die dem Verfügungsbeklagten, einem Betreiber des Internetblogs „barnim-plus“, die Behauptung und Verbreitung weiter Teile eines Beitrags unter dem Titel „Strafanzeige gegen Volkssolidaritätsvorstände Mächtig (Die Linke), Nedlin und Huhn wegen schwerer Untreue“ untersagt werden sollte.

Das Brandenburgische OLG hat nun in seinem Hinweisbeschluss vom 04.12.2020 festgestellt: „Die zulässige Berufung des Verfügungsklägers wird keinen Erfolg haben können. Das Landgericht hat – jedenfalls im Ergebnis – zu Recht den Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung in Ermangelung des Bestehens eines Verfügungsanspruchs aus §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB abgelehnt. Denn es handelt sich bei den verfahrensgegenständlichen Inhalten der Veröffentlichung vom 8.5.2020 um Tatsachenbehauptungen und – vereinzelte – wertende Äußerungen, die nach der im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Verfügung gebotenen summarischen Prüfung (Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl., Rn. 3 vor § 916) das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs des Verfügungsklägers nicht erkennen lassen.“… „Die Überschrift „Strafanzeige gegen Volkssolidaritätsvorstände (…)“ und die Unterüberschrift „Strafanzeige gegen Volkssolidaritätsvorstände“ bezeichnen wahre Tatsachen.“

Im Folgenden:
… „Es stellt gleichfalls eine wahre Tatsache dar, dass allein der Verfügungskläger für den Verein im Januar 2020 einen Geschäftsführeranstellungsvertrag zwischen dem Verein und Frau ________ unterzeichnet und es sich bei Frau ________ um eine gelernte Krankenpflegerin mit Bachelorabschluss im Gesundheits- und Pflegemanagement handelt, die durch den Vertragsschluss die Verantwortung für rund 100 Mitarbeiter im Jugendhilfe- und Behindertenbereich erlangt hat. Auch dieser Sachverhalt steht zwischen den Parteien des Rechtsstreits als zutreffend außer Streit. Gleichfalls unstreitig ist, dass nach der Satzung des Vereins für Vertragsschlüsse die Vertragsunterzeichnung durch – grundsätzlich – zwei Vorstandsmitglieder erforderlich ist. Damit enthält die diesbezügliche Passage der Veröffentlichung ebenfalls ausschließlich wahre Tatsachen, für die ein Unterlassungsanspruch des Verfügungsklägers gegen den Verfügungsbeklagten nicht in Betracht kommt.

Ebenso trifft es in tatsächlicher Hinsicht zu, dass das im Geschäftsführeranstellungsvertrag vereinbarte Entgelt ein Entgelt der Entgeltgruppe 14, Stufe 3, TVöD übersteigt und lediglich das tarifliche Entgelt von den Landkreisen _____ und ______ als angemessenes Geschäftsführerentgelt bezeichnet worden ist. Der Verfügungskläger selbst hat dazu das Schreiben des Landkreises _____ vom 20.4.2020 (Bl. 293 d. A.) vorgelegt, in dem ausdrücklich ausgeführt wird, dass eine an dieser Entgeltgruppe orientierte Vergütung als ortsüblich und angemessen angesehen werde. Nach der vom Verfügungsbeklagten vorgelegten E-Mail des Landkreises ________ vom 1.4.2020 (Bl. 531 d. A.), deren Existenz und Zugang der Verfügungskläger nicht in Abrede stellt, ist Gleiches auch von dort mitgeteilt worden. Soweit die diesbezügliche Passage der Veröffentlichung durch das Wort „problematisch“ mit einem wertenden Element eingeleitet wird, gibt dieses der Sachdarstellung nicht das Gepräge und ändert damit nichts daran, dass es sich um eine Darstellung wahrer Tatsachen handelt; ungeachtet dessen handelt es sich dabei um eine sehr zurückhaltende Bewertung, die die Grenze zu einer Schmähkritik oder Formalbeleidigung bei weitem nicht erreicht und die in Abwägung mit den Belangen des Verfügungsklägers, der hier allein in dem Bereich seiner Sozialsphäre betroffen ist, dem Verfügungsbeklagten nicht untersagt werden kann.

In gleicher Weise stellt es eine wahre Tatsache dar, dass nach § 3 Abs. 5 der Satzung des Vereins eine Zahlung unverhältnismäßig hoher Vergütungen an für den Verein tätige Personen untersagt ist. Dieser Text der Veröffentlichung gibt die genannte Satzungsbestimmung (Bl. 32 d. A.) zutreffend wieder. Dass ein Verstoß dagegen die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden kann, entspricht der Rechtslage zu § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO (vgl. Hübschmann/Hepp/Spitaler/Musil, AO, Stand Oktober 2020, § 55, Rn. 213; Winheller/Geibel/Jachmann-Michel/Eifert, Gesamtes Gemeinnützigkeitsrecht, Anh. § 51 AO, Rn. 229), weshalb diese Darstellung auch ungeachtet der Frage, ob es sich um eine – dann wahre – (Rechts-) Tatsache oder um eine Meinungsäußerung handelt, nicht untersagt werden kann.

Zu der darauf folgenden Darstellung, dass die unangemessene Vergütung zu einem Schaden des Vereins in Höhe von mindestens 25.000 € jährlich führe, erschließt sich aus dem Zusammenhang der Veröffentlichung, dass damit die von den Landkreisen ______ und ______ vertretene Unangemessenheit der Geschäftsführervergütung gemeint ist. Dass eine Nichtübernahme von Kosten durch die Landkreise dazu führen würde, dass der Verein jährlich Kosten in Höhe von mindestens 25.000 € zu tragen hätte, stellt der Verfügungskläger nicht in Abrede; die diesbezügliche Berechnung im Schriftsatz des Verfügungsbeklagten vom 4.6.2020 (Bl. 513 d. A.) bestreitet er nicht. Damit liegt auch hier die Darstellung einer wahren Tatsache vor, die von der Meinungsfreiheit des Verfügungsbeklagten gedeckt ist.“… „Zu der hinzugefügten Bemerkung, dass dem Verfügungskläger eine besondere Nähe zu der angestellten Geschäftsführerin nachgesagt werde, ist dem Verfügungskläger darin beizutreten, dass offensichtlich ein bloßes Gerücht weitergegeben wird. Allerdings kann der Verfügungsbeklagte sich diesbezüglich auf das Bestehen eines öffentlichen Interesses (vgl. BGH NJW-RR 1988, 733, 734) berufen, da es im Hinblick auf die Tätigkeit des Verfügungsklägers als Vorstand des __________ e. V. von berechtigtem öffentlichen Interesse ist, ob die Person, mit der er einen Geschäftsführeranstellungsvertrag für den Verein geschlossen hat, in einem Verhältnis der persönlichen Nähe zu ihm steht. Auch insoweit kann mithin ein Unterlassungsanspruch des Verfügungsklägers nicht bejaht werden. Es ist ebenfalls tatsächlich zutreffend, dass die früheren Vorstandsmitglieder H und S den Anstellungsvertrag mit der Geschäftsführerin _______ unter Hinweis auf ein satzungswidriges Zustandekommen mit Schreiben vom 6.4.2020 gekündigt und der am 29.4.2020 neu gewählte Vorstand in Kenntnis der erwähnten Äußerungen der Landkreise _______ und ______ die Kündigung rückgängig gemacht und das Geschäftsführeranstellungsverhältnis fortgeführt haben. Es steht zwischen den Parteien außer Streit, dass dies so geschehen ist, weshalb die Veröffentlichung auch hier wahre Tatsachen zum Gegenstand hat, deren Unterlassung nicht verlangt werden kann.
Das gilt auch für die Darstellung, dass Mitarbeiter des Vereins im April in einem Brief an den Vorstand auf Geschäftsführungsfehler und fragwürdige Vertragsanbahnungen mit der F____ GmbH hingewiesen hätten. Der Verfügungskläger selbst hat das Schreiben von Vereinsmitarbeitern vom 8.4.2020 (Bl. 322 d. A.) vorgelegt, in dem solche Vorwürfe erhoben und die Vertragsanbahnung mit „der Firma F______“ angesprochen werden (Bl. 327 d. A.). Auch hier werden mithin wahre Tatsachen dargestellt, weshalb auch dieser Inhalt der Veröffentlichung nicht zu einem Unterlassungsanspruch gegen den Verfügungsbeklagten führen kann. Soweit einleitend mit den Worten: „Dabei beeindruckte sie auch nicht, dass (…)“ eine wertende Formulierung verwandt worden ist, gibt diese der Darstellung nicht das Gepräge und ändert damit nichts daran, dass es sich um eine Tatsachendarstellung handelt, die nach ihrem – gegebenen – Wahrheitsgehalt zu bemessen ist.
Für den Folgesatz, dass die Geschäftsführerin _______ im März 2020 einen Arbeitsvertrag für den Verein mit der Schwiegertochter des Vorstandsmitglieds M_____ geschlossen habe, erschließt sich aus dem Vorbringen des Verfügungsklägers nicht, dass dies so nicht geschehen sein mag, weshalb insoweit auch ohne einen substantiierten Sachvortrag des Verfügungsbeklagten davon auszugehen ist, dass auch hier eine zutreffende Wiedergabe des Tatsachenstoffs vorliegt.

Die abschließend – wiederholte – Bemerkung, dass die Staatsanwaltschaft eine Strafbarkeit der Vorstände prüfe, führt aus den bereits genannten Gründen ebenfalls nicht zu einem Unterlassungsanspruch.

Nach alledem wird die Berufung des Verfügungsklägers in Ermangelung des Bestehens eines Verfügungsanspruchs zurückzuweisen sein, weshalb der Senat zur Vermeidung weiterer Kosten deren Zurücknahme zu erwägen gibt.

Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu. Anders als sonst sollen die Bürgerinnen und Bürger in das neue Jahr starten. Um nicht ganz auf Lichterglanz am Bernauer Nachthimmel verzichten zu müssen, sendet die Stadt Bernau ihren Bürgerinnen und Bürgern eine virtuelle Lasershow als Neujahrsgruß. Pünktlich mit dem Countdown um Mitternacht heißt es nicht nur „Happy New Year 2021“. Gleichzeitig können die Bernauerinnen und Bernauer auf der Website der Stadt www.bernau.de und auf Bernau Live  ein Lichterspektakel am Nachthimmel über dem  Steintorplatz als virtuellen Silvestergruß sehen. „Wir hoffen, dass Ihnen diese virtuelle Show gefällt und stoßen in Gedanken mit Ihnen auf das neue Jahr an. Bitte denken Sie nicht mit allzu großer Wehmut an die Höhen und Tiefen des letzten Jahres. Lassen Sie uns gemeinsam hoffnungsvoll auf das Jahr 2021 anstoßen. Gemeinsam werden wir in die Normalität unserer lebens- und liebenswerten Stadt zurückkehren. Bleiben Sie gesund und optimistisch“, so die Neujahrsgrüße des Bürgermeisters André Stahl an die Bernauerinnen und Bernauer!

Quelle: Stadt Bernau Nr. 274/2020 vom 30.12.2020

Am 3. Januar 1981 nahmen die „Friedenstaler Spatzen“ ihren Betrieb auf. Fast 200 Kinder werden hier heute betreut – so viele wie in keiner anderen Kita in Bernau.

Wer die „Spatzen“ besuchen möchte, erlebt eine Zeitreise im kleinen Stil. Der Nahversorger um die Ecke mag zwar heute ein schwarz-gelber Discounter sein und die Autos gewechselt haben, doch die Straßennamen und die Häuser rund um den Baikalplatz verweisen auf eine andere Ära.

Vorbei am Eingang der benachbarten AWO-Integrationskita „Rappelkiste“ geht es direkt zu den Friedenstaler Spatzen. An der inneren Eingangstür gemahnt eine seitlich angebrachte Flasche Desinfektionsmittel an die Einhaltung der Hygieneregeln. Zur Begrüßung darauf angesprochen, kann Carola Komorowski, die Leiterin der größten Kita Bernaus, nur etwas schmunzeln: „Die Hygienemaßnahmen … tja, die haben wir zwar intensiviert, aber wirklich neu sind sie für uns nicht. Nur die Maskenpflicht ist in den vergangenen Monaten hinzugekommen.“

Mit der Corona-Pandemie ist 2020 zu einem Jahr voller Einschränkungen geworden, die nach wie vor anhalten. Für ein Jubiläum ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt, denn so können die Friedenstaler Spatzen den runden Geburtstag ihrer Kita nicht feiern. Doch wenn die Temperaturen wieder steigen und die Fallzahlen wieder sinken, soll dies nachgeholt werden.

Ein Sommerfest, wie hier bei der Eröffnung der Außenanlagen 2013, wäre eine runde Sache zum 40-jährigen Jubiläum. (Foto: Pressestelle)

Wie gingen die Spatzen bisher mit der Pandemie um? „Nachdem wir den Betrieb für ein paar Wochen schließen mussten, hatten wir die Eltern dazu aufgerufen, in die Kita zu bringen, was sie in der Zwischenzeit mit ihren Kindern gebastelt oder gelernt hatten. Da kamen sehr viele tolle Basteleien und Verkleidungen zusammen – wir waren wirklich erstaunt“, so Komorowski. „Das ganze trugen wir dann zu einer Ausstellung zusammen, weil uns die Kreativität der Eltern beeindruckt hat und viele etwas von diesen Anregungen haben sollten. In der zweiten Welle merkt man hingegen, dass viele zunehmend genervt sind von der Ausnahmesituation. Aber das ist verständlich“, so die Leiterin.

Ein langer Atem und eine positive Sichtweise scheinen unabdingbar, um Kinder zu betreuen und eine Kita zu leiten. Und so richtet Carola Komorowski den Blick auf eine Beobachtung, die sie und ihr Team gemacht haben: „Da die bisherigen Gruppen auseinandergerissen waren, mussten sich die Kinder neu orientieren und neue Freundschaften knüpfen. Das haben sie erstaunlich schnell hinbekommen – eine Fähigkeit, die man für das ganze Leben lernen kann.“

Spracherwerb und viel Abwechslung

Weitere Fähigkeiten, wie etwa die Konzentrationsfähigkeit, das Verlierenkönnen, aber auch das richtige Gewinnen, lernen die Kinder beim Spiel. Als kleine Nachwuchssänger eröffneten sie in den vergangenen 18 Jahren stets den Bernauer Weihnachtsmarkt – auch das Singen will regelmäßig geübt werden. Großen Wert legt man bei den Spatzen zudem auf den Spracherwerb: „Sprache ist so eine komplexe Angelegenheit und so eminent wichtig! Das umfasst zum Beispiel das Verstehen und das richtige Wiedergeben von Gehörtem. Einen Sinn von Rhythmus und Melodie einer Sprache lernen Kinder durch Gedichte, die Möglichkeiten von Sprache durch Theater – also, das ist ein ganz weites Feld und wir haben uns den Spracherwerb als das Steckenpferd unserer Kita auf die Fahnen geschrieben“, sagt Carola Komorwski.

Dies zeigt sich auch beim Personal: Neben 26 Erzieherinnen jeglicher Altersstufen sorgt auch eine spezielle Spracherzieherin dafür, dass die Kinder lernen, sich bestmöglich zu verständigen und später in der Schule voll durchstarten können. Fünf Fachkräfte, die in der Küche und in der Reinigung der Kita arbeiten, runden das Personaltableau ab.

Für Abwechslung im Alltag sorgen das Spatzenkino, die Bibliothek, regelmäßige Spaziergänge in der näheren Umgebung oder der Besuch eines Bauernhofs. Großes Hallo gibt es auch, wenn die Feuerwehr mit ihren großen Fahrzeugen zu Besuch kommt. Mit dem Fußgängerpass und dem Kitaschwimmen lernen die Kinder, sowohl im Straßenverkehr als auch im Wasser gefahrlos (mit-) zu schwimmen. Mit der Abschlussfahrt erleben die Kinder einen besonderen Endpunkt ihrer Kitazeit.

Veränderungen und Konstantes

Gewandelt hat sich in den vergangenen Jahrzehnten neben den Personen natürlich das Bauliche. Nach einer umfassenden Innen- und Außensanierung des Hauptgebäudes kurz nach der Wende, kamen von 2010 bis 2012 drei herausfordernde Jahre, da bei laufendem Betrieb ein Erweiterungsbau errichtet und auch der Außenbereich komplett erneuert wurde. Der Spielplatz kann sich besonders sehen lassen: inmitten zahlreicher hochwertiger Spielgeräte  befindet sich der kleine, lärchenbestandene Märchenwald mit dem Holzhaus der Hexe Babajaga. Im Hintergrund verläuft die Jenisseistraße, benannt nach dem gewaltigen sibirischen Strom. Die Erbauer des Spielplatzes hatten sich hier von der Umgebung inspirieren lassen.

Im Wesentlichen unverändert sind dagegen die berechtigten Ansprüche der Eltern an die Kita: „Ob 1981 oder heute – die Eltern wünschen sich eine gute Betreuung und eine bestmögliche Förderung ihrer Kinder. Das versuchen wir, Tag für Tag zu bieten und ich glaube, wir kriegen das gut hin. Das ist der Kern unserer Arbeit und der ist eben zeitlos. Das ist das Schöne“, so Komoroski.

Einen kleinen Dank soll es deshalb für die Belegschaft geben: „Auch wenn wir als Kita noch kein Riesenfest auf die Beine stellen können, werden zumindest unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Januar eine kleine Feier bekommen. Denn die leisten jeden Tag ganz große Arbeit und dafür möchten ich ihnen besonders danken“, so die Leiterin.


Die Friedenstaler Spatzen am Baikalplatz haben in 40 Jahren  Umbrüche und Krisenzeiten erlebt und bleiben genau deshalb engagiert, positiv gestimmt und gelassen. Bürgermeister André Stahl zu diesem Geburtstag: „Die Erzieherinnen und Mitarbeiter der Kita  Friedenstaler Spatzen leisten seit 40 Jahren hervorragende Arbeit an den Kindern unserer Stadt und schaffen es, jene auch in schwierigen Zeiten zu betreuen, sie zu bilden und zu fördern. Zum Jubiläum wünsche ich unserer größten Kita weiterhin alles Gute.

Quelle: Pressestelle Bernau

Vor rund einem Jahr startete Bernau sein Programm „1.000 Bäume für Bernau“. Vor wenigen Tagen konnten die letzten Exemplare in die Erde gesetzt und die groß angelegte Pflanzaktion abgeschlossen werden.
Vor allem einheimische Baumsorten wie Eiche, Ahorn, Erle, Rotdorn und Vogelkirsche kamen hierbei zum Einsatz. Die ersten Exemplare wurden in der Neubauernsiedlung in Birkholz gesetzt. Hier, wie auch in Birkholzaue und Börnicke, dominieren große, landwirtschaftlich genutzte Flächen die Landschaft, weshalb in diesen Ortsteilen entlang von Wegen zahlreiche Exemplare gepflanzt wurden. Sie sind ein willkommener Schattenspender im Hochsommer, verbinden Biotope, bieten Brutmöglichkeiten für Vögel und wichtige Kleintiere und sind phasenweise auch Blütenweiden für Bienen und andere Insekten.

Marco Brandt vom städtischen Grünflächenamt und die Leiterin des Infrastrukturamts, Dunja Marx, freuen sich über den gelungenen Abschluss des Programms „1.000 Bäume für Bernau“. (Foto: Pressestelle/au)


Besonders eindrucksvoll nimmt sich die Baumreihe in Börnicke aus, die sich über zwei Kilometer entlang des Vorwerks Thaerfelde dahinzieht. Ein Teil der Bäume steht außerdem entlang des Fernradwegs Berlin-Usedom. Die letzten kleineren Pflanzungen wurden im Spätherbst in Schmetzdorf, „Am Kirschgarten“ und im Akazienweg durchgeführt.
„Mit dem Pflanzen zusätzlicher 1.000 Bäume leistet Bernau einen Beitrag für Ökologie und Klimaschutz. Da wir diesen Weg weiter beschreiten wollen, ist bereits ein Nachfolgeprojekt angedacht – der Umfang und die Modalitäten werden jedoch noch genauer bestimmt“, so Bürgermeister André Stahl. Gut 740.000 Euro kostet das Programm „1.000 Bäume für Bernau“, wovon 412.500 Euro von Seiten der Stiftung NaturSchutzFonds Brandenburg fließen und rund 330.000 Euro aus dem Haushalt der Stadt stammen.

Quelle: Stadt Bernau /2020 vom 21.12.2020

Stadtmauer bis zum 20.12.2020 illuminiert
Stimmungsvolle Beleuchtung und Weihnachtsmelodien ziehen seit dem zweiten Adventswochenende viele Bernauerinnen und Bernauer abends auf die Straße. Grund ist der „Bernauer Lichterglanz“ – die Illumination der Stadtmauer und augewählter Objekte wie dem Steintor, dem Pulverturm und dem Henkerhaus. Aufgrund des großen Interesses wird die Illumination bis zum vierten Adventssonntag, dem 20. Dezember 2020, verlängert.
„Wir freuen uns, dass unsere alternative Weihnachtsüberraschung gefällt. Deshalb verlängern wir den Lichterglanz um eine ganze Woche. Wir hoffen natürlich auch, dass sich einige Bernauerinnen und Bernauer entschließen, den Rundgang in der Woche zu machen und sich damit das Aufkommen an Spaziergängerinnen und Spaziergängern auf alle Tage verteilt“, so Bernaus Bürgermeister André Stahl.
Um auf die Einhaltung der AHA-Regeln hinzuweisen, waren bereits am vergangenen Wochenende das Ordnungsamt und weitere Sicherheitskräfte im Einsatz. „Wir haben zusätzliche Hinweisschilder aufgestellt, um die Bürger zu sensibilisieren. Aber natürlich bitte ich jeden Bernauer und jede Bernauerin: Achten Sie auf die Einhaltung des Abstandes und da, wo es eng wird, bitte eine Maske aufsetzen“, so der Bürgermeister.
Unter dem Namen „Bernauer Lichterglanz“ wird der Stadtmauerweg bis zum 20. Dezember 2020 bis in die Nacht hinein farbenfroh erstrahlen. Zusätzlich leuchten die Lughäuser entlang der Stadtmauer in verschiedenen Farben, so dass die Ausstellung „Krippen aus aller Welt“ besonders in Szene gesetzt wird. Der „Bernauer Lichterglanz“ soll ein kleiner Ersatz für den in diesem Jahr ausgefallenen Weihnachtsmarkt sein und ergänzt die Innenstadtbeleuchtung und die Lichtinstallation am Gaskessel, die von den Stadtwerken Bernau realisiert werden.
Noch bis zum 24. Dezember 2020 können sich die Bernauer Bürger am täglichen musikalischen Weihnachtskalender erfreuen. In der Woche ist er um 17 Uhr zwischen dem Neuen und dem historischen Rathaus zu erleben, samstags bereits um 11 Uhr.
Bereits jetzt können sich die Bernauerinnen und Bernauer auf eine weitere Weihnachtsüberraschung in der Innenstadt ab Mitte der kommenden Woche freuen. Kleiner Tipp: Halten Sie Ausschau nach Weihnachtskugeln!

Quelle/Foto Stadt Bernau Nr. 264/2020 vom 10.12.2020


Im Stadtteil Blumenhag wurde am Montag der erste Spatenstich für die neue Kita „Sternekieker“ gesetzt. Bis Mitte 2022 soll der Neubau für rund fünf Millionen Euro entstehen.
Auf dem dreieckigen, gut 5.000 Quadratmeter großen Grundstück zwischen der Straße „Im Blumenhag“, Flieder- und Enzianstraße wird im kommenden Frühjahr der Bau der neuen Kita beginnen. Diese ist für 168 Kinder ausgelegt und wird unter anderem zwölf Gruppenräume, sowie Waschräume, Küche und Speiseräume enthalten. Für Bewegung, Werken, Spracherwerb und Ruhephasen sind eigene Bereiche vorgesehen. Das Gelände bietet auch Platz für einen schönen Garten.

Voller Einsatz von Beginn an: Norbert Thron vom Astronomischen Zentrum „Sternwarte Bernau“, Bürgermeister André Stahl, Architekt Urs Ganter und Saskia Damer vom städtischen Bauamt beim ersten Spatenstich. Im Hintergrund das große Gelände, auf dem die Kita in den kommenden eineinhalb Jahren entstehen wird.


Im oberen Teil wird der Verein des Astronomischen Zentrums „Sternwarte Bernau“ untergebracht sein. Die Hobbyastronomen hatten zuvor auf dem Grundstück ihren Sitz und sind seit Kurzem ohne richtiges Domizil. Im Neubau erhalten sie Räumlichkeiten samt Beobachtungskuppel und Teleskop. In Zusammenarbeit mit der Kita ergeben sich so auch spezielle Bildungsmöglichkeiten für die Kleinen.
Bürgermeister André Stahl betonte beim offiziellen Akt, wie wichtig der Ausbau der sozialen Infrastruktur in Bernau bleibt: „Wir wollen jedem Kind auch weiterhin möglichst nahe an seinem Wohnort einen Kitaplatz bieten können“, so das Stadtoberhaupt. Zuletzt im Juli konnte mit der Kita Pankewichtel eine vergleichbar große, gut ausgestattete Kita in Bernau eröffnet werden.

Quelle Pressestelle Nr.      /2020 vom 08.12.2020

Lichterglanz und Weihnachtsmelodien ziehen in die Hussitenstadt ein. Vom 4. bis zum 13. Dezember 2020 wird der Stadtmauerweg bis in die Nacht hinein farbenfroh erstrahlen. Unter dem Namen „Bernauer Lichterglanz“ werden die Lughäuser entlang der Stadtmauer ab der Dämmerung bis spät in die Nacht in verschiedenen Farben leuchten und so die Ausstellung „Krippen aus aller Welt“ besonders in Szene setzen.

„Ein Großteil der Stadtmauer wird ab Freitag wunderschön illuminiert sein. Die Bernauerinnen und Bernauer sind deshalb ab Freitag, dem 4. Dezember 2020, herzlich zu winterlichen Abendspaziergängen eingeladen und sollten die Stadtmauer von der Alten Goethestraße bis zur Berliner Straße unbedingt mit offenen Augen entlang spazieren“, so Franziska Radom vom städtischen Kulturamt. Auf Hochtouren hat sie den stimmungsvollen Rundgang geplant und freut sich auf das besinnliche Bild.

Die Lughäuser mit der Krippenausstellung werden mit weißen und farbigen Strahlern beleuchtet, so dass ein stimmungsvoller Ausstellungsrundgang in den Abendstunden möglich ist. Weiterhin erhalten die Lughäuser weihnachtliche Soundinstallationen. „Abgerundet wird der Lichterglanz-Rundgang durch die zusätzliche Beleuchtung in der Umgebung der Stadtmauer sowie einzelner ausgewählter Häuser und Räume“, berichtet Franziska Radom. Im Kunstraum Innenstadt zum Beispiel wird es Innenraumbeleuchtung geben, die einzelne Skulpturen illuminiert und herausgestellt. Das Steintor und der Pulverturm werden eine farbige Komplettausleuchtung erfahren und ein besonderer Hingucker werden die wechselnden Musterspiele an den Fassaden sein. Erleuchten wird ebenfalls das Mühlentor. „Das Henkerhaus wird auf dem Rundgang auch noch einmal ein echter Hingucker sein. Hier wird es Lichtinstallationen in den Fenstern und eine schöne Außenbeleuchtung geben.

„Unser Kulturamt arbeitet unter Zeitdruck an der Umsetzung des Bernauer Lichterglanzes. Wenn die Bernauerinnen und Bernauer schon auf ihren traditionellen Weihnachtsmarkt verzichten müssen, sollen sie sich an einer wunderschön weihnachtlich strahlenden Stadt erfreuen“, so Bürgermeister André Stahl. Weiterhin ist das Kulturamt in Gesprächen mit den Innenstadtgastronomen, um den Rundgang mit einem Gastronomie-to-go-Angebot zu ergänzen. Die Gastronomen von Getränkequelle Neumann in der Bürgermeisterstraße und vom Hofgeflüster in der Brüderstraße sowie der Schwarze Adler in der Berliner Straße und das Café Mühle in der Mühlenstraße haben bereits einen Fensterverkauf an Punsch für Groß und Klein ab dem Nachmittag zugesagt. Mit weiteren Gastronomen werden bereits Gespräche geführt.


Quelle/Foto: Pressestelle Stadt Bernau Nr. 260/2020 vom 03.12.2020


Mit dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember gibt es Veränderungen im Linien-Angebot der Barnimer Busgesellschaft (BBG) im Bereich Bernau und Panketal. Dadurch entsteht ein deutliches Mehrangebot für Fahrgäste, wie BBG-Geschäftsführer Frank Wruck und Bürgermeister André Stahl bei der heutigen Vorstellung des neuen Fahrplans am Bernauer Bahnhof betonten.

Einzelne Stadtteile können durch die Umstellung besser, neue Wohngebiete, wie etwa der Pankebogen, überhaupt an Bahn und S-Bahn angebunden werden. Indem einzelne Haltestellen künftig durch andere Linien bedient werden, können teilweise Umwege eingespart und bekannte Staubereiche umfahren werden. Die Linien wurden tendenziell stärker auf ihre Funktion als Zubringer zu S-Bahn und Bahn ausgerichtet. Auch die Ausweitung der Bedienzeiten führen dazu, dass Fahrgäste in den Abendstunden und am Wochenende länger mobil bleiben.

Bürgermeister A. Stahl (links) und BBG-Geschäftsführer F. Wruck präsentierten die Verbesserungen, die sich mit dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2020 ergeben.

Die Änderungen zum Fahrplanwechsel sind ein Zwischenschritt zum langfristigen Ziel, den Busverkehr in Bernau deutlich auszuweiten. Bis 2025 soll sich so die Zahl der Stadtlinien verdoppeln und die Verkehrsleistung verdreifachen, so das gemeinsame Vorhaben von Landkreis und Stadt. Bereits in diesem Jahr waren zwei Busse mehr im Einsatz. Auch Bernau selbst leistet seinen Beitrag zur schrittweisen Verbesserung des Angebots: „ Die Stadt hat den Buswarteplatz am Bahnhof eingerichtet, vorhandene Bushaltestellen werden derzeit barrierefrei gemacht und im kommenden Jahr 37 Haltestellen neu gebaut“, so André Stahl. „Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger dazu in die Lage versetzen, einen Zweitwagen gar nicht zu benötigen“, so das Stadtoberhaupt.

Wachsen soll im Gegensatz dazu der Fuhrpark der BBG in Bernau. Um für die insgesamt zehn zusätzlichen Fahrzeuge in den kommenden Jahren die entsprechenden Kapazitäten zu schaffen, wird 2021 für rund eine Million Euro eine Abstellhalle für zusätzliche Busse und ein Sozialtrakt für die Fahrer in Rehberge entstehen. Neben der Instandhaltungsbasis, die sich in Eberswalde befindet, ist auch eine in Bernau geplant, um Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten für den wachsenden Fuhrpark vor Ort durchführen zu können. Diese Basis ist im Gewerbegebiet in Albertshof geplant und soll 2022/23 ihren Betrieb aufnehmen.

Der neue Fahrplan gilt vorläufig – der Realitätscheck wird in den kommenden Wochen stattfinden. Kleinere Änderungen könnten sich hier also noch ergeben. Die Änderungen des Fahrplanwechsels zum 13. Dezember 2020 sind auf www.bbg-eberswalde.de einsehbar und werden zusätzlich in der kommenden Ausgabe des Stadtmagazins #BERNAUER im Amtsblatt-Teil veröffentlicht.

Quelle/Foto: Pressestelle/au Nr.      /2020 vom 02.12.2020


Wer auf dem Berlin-Usedom-Radweg in Richtung Panketal unterwegs ist, nähert sich bei Eichwerder der Zepernicker Chaussee. Kurz davor hat der Wasser- und Bodenverband (WAV) Finowfließ auf einem 120 Meter langen Teilstück die Panke renaturiert.

Dabei schuf der WAV eine Überschwemmungsfläche, die seitlich bis an den Radweg heranreicht. Am gegenüberliegenden Ufer wurde die Panke an zwei Stellen etwas oberhalb der mittleren Wasserlinie erweitert. Diese Einbuchten im Uferbereich, so genannte „semiaquatische Bereiche“, werden bei höherem Wasserstand überschwemmt und sind über viele Wochen im Jahr ideale Lebensräume für Amphibien, aber auch für Pflanzen, die bevorzugt in Feuchtgebieten siedeln. Einige Stauden wurden hier bereits eingesetzt, etwa Sumpfdotterblumen, Wasserschwertlilien, Blutweiderich oder echten Baldrian. Der Eschenwald blieb erhalten, zusätzlich wurden noch zehn junge Erlen gepflanzt.

Foto: Stadt Bernau

Das renaturierte Stück gibt der Panke mehr Raum und bietet Fauna und Flora einen ökologischen Mehrwert. Über einen längeren Zeitraum hinweg werden seit einigen Jahren solche Biotope entlang der Panke geschaffen – in Bernau ist dies bereits am Ausgang des Teufelspfuhls und in der Hesselwiese umgesetzt worden. Dass diese Teilstücke nicht länger sind oder zusammenhängend gestaltet werden können, hat mehrere Gründe, unter anderem die dichtere Bebauung in manchen Flussbereichen oder kompliziertere Grundstücksfragen. In Eichwerder jedoch war die Stadt Bernau Grundstückseigentümer, weshalb hier mit der Planung rascher begonnen werden konnte. Die Kosten für Planung und Bau betrugen rund 160.000 Euro und wurden aus dem „Renaturierungsfonds“ des Landkreises finanziert.

Radfahrenden, Wandernden und Erholungssuchenden bietet dieser Bereich nun willkommene Abwechslung und der Natur mehr Entfaltungsmöglichkeiten. Wollte man die Panke mit einer Halskette vergleichen, könnte man sagen, dass hier eine weitere ökologische Perle aufgezogen wurde.

Quelle: Stadt Bernau Nr. 256/2020 vom 1.12.2020