Pressemitteilung
Vor dem Verwaltungsgericht Köln erging jetzt ein Urteil zur Klage von Dr. Dagmar Enkelmann gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Die Vorsitzende der Rosa-Luxemburg-Stiftung gehörte zu den Bundestagsabgeordneten der LINKEN, die jahrelang durch den Verfassungsschutz
beobachtet wurden. Dagegen hatte sie geklagt.
Im Falle von Enkelmann wurden offenkundig nicht nur öffentlich zugängliche Quellen genutzt.
In dem jetzt ergangenen Urteil wird festgestellt, dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogenen Daten Enkelmanns rechtswidrig war.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird aufgefordert, die gespeicherten Daten zu löschen und die personenbezogene Akte der Klägerin zu vernichten.
Auch künftig ist dem Verfassungsschutz untersagt – vorbehaltlich gleichbleibender Gegebenheiten – Daten über Enkelmann zu erheben bzw. zu verarbeiten.
Diese Pressemitteilung erhielten wir von Dagmar Enkelmann
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