Illegale Abfallentsorgung gestoppt
Durch Mitarbeiter des Bodenschutzamtes in der Barnimer Kreisverwaltung haben Abfalldiebe auf frischer Tat gestellt. Das konnte Barnims Umweltdezernentin Silvia Ulonska nun berichten. Der Lastwagen, den die Diebe benutzten, sei bereits zur Hälfte gefüllt gewesen, erklärte sie.
Für ihre Tour hatten sich die beiden Männer den Ort Finowfurt in der Gemeinde Lichterfelde ausgesucht. Dort hatten sie im Vorfeld Zettel mit dem Hinweis auf eine Schrott-Abholung in die Briefkästen der Anwohner gesteckt und diese in diesem Zusammenhang dazu aufgefordert, ihren Müll vor die Tür zu legen.
„Dies ist so jedoch nicht erlaubt. Bei dieser Sammelaktion handelt es sich um eine nicht angemeldete und damit illegale gewerbliche Sammlung“, weiß Silvia Ulonska zu berichten. Die meisten Abfälle aus privaten Haushaltungen seien überlassungspflichtig, müssten deshalb an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beziehungsweise dessen beauftragten Dritten übergeben werden.
„Wenn neben der Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-träger auch gewerbliche Sammlungen zugelassen sind und diese durch Wurfzettel beworben werden, sind gewöhnlich Name und Anschrift des Entsorgungsunternehmens erkennbar“, so die Umweltdezernentin weiter.
Illegale gewerbliche Sammlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können von der zuständigen Behörde verfolgt werden. Des Weiteren tragen diese illegalen Sammlungen dazu bei, das vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger vorgehaltene System der Abfallentsorgung zu schädigen aber auch zugelassene gewerbliche Sammler in Misskredit zu bringen.
Ausgeschlachtete Geräte finden sich nach illegalen Sammelaktionen oft in Wäldern wieder
Im Übrigen finden sich nach solchen Sammlungen nicht selten die Reste von Elektrogeräten – ohne die wertvollen Bauteile und Bestandteile – in den Wäldern der Region wieder. Diese werden dann, bezahlt durch den Barnimer Bürger, durch die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH entsorgt.
Wer helfen will, zukünftig illegale Sammlungen zu unterbinden oder Fragen zur Abfallentsorgung hat, kann sich an die Kundenbetreuer der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH (03334 52620-26, -27, -28) oder an die Mitarbeiter des Landkreises Barnim, Bodenschutzamt (03334 214-1580, -1581) wenden. Weitere Informationen, wie die gültige Abfallentsorgungs- und Abfallgebührensatzung sowie das Abfall-ABC und alle Tourenpläne finden Sie auf der umfangreichen Internetseite der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH unter www.bdg-barnim.de oder auf der Internetseite des Landkreises Barnim unter www.barnim.de.
unser Dank gilt Oliver Köhler von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns Deinen Kommentar!